Bauleistungsversicherung

4. Oktober 2022

Auf einer Baustelle kann einiges schiefgehen: Sturm beschädigt den Rohbau oder den Bauarbeitern passiert ein Missgeschick. Eine Bauleistungsversicherung sichert Sie dagegen ab.


Gliederung:

  • Was ist eine Bauleistungsversicherung?
  • Vor welchen Schäden eine Bauleistungsversicherung schützt
  • Wann die Bauleistungsversicherung nicht zahlt
  • Kosten einer Bauleistungsversicherung
  • Welche Deckungssumme die richtige ist
  • Unterschied zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Was ist eine Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung (auch bekannt als Bauwesenversicherung) ist eine Sachversicherung. Sie schützt Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden am (Roh-)Bau, die während der Bauphase durch höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse auftreten.

Typische Fälle: Diebe machen sich nachts auf Ihrer Baustelle zu schaffen und reißen Heizkörper aus der Wand. Oder junge Künstler sind auf einmal der Meinung, dass Ihre unlängst errichtete Außenwand eine ausgezeichnete Graffiti-Fläche darstellt. Oder ein Sturm demoliert Ihr frisch gedecktes Dach. In solchen Situationen springt die Bauleistungsversicherung hilfreich ein.

Im Schadenfall übernimmt die Bauleistungsversicherung die Kosten, die bei der Beseitung des Schadens entstehen. Das können Material- und Arbeitskosten sowie Kosten für Gutachter sein. Haben Sie eine Selbstbeteiligung bei der Bauleistungsversicherung vereinbart, wird diese von den Gesamtkosten abgezogen.


Vor welchen Schäden eine Bauleistungsversicherung schützt

Die maximale Laufzeit der Bauleistungsversicherung beträgt 24 Monate ab Baubeginn. Die Versicherung endet mit dem Einzug in die Immobilie. Sollte sich der Einzug verzögern und dadurch die maximale Laufzeit von zwei Jahren überschritten werden, müssen Sie das Ihrem Versicherer melden. In den meisten Fällen können Sie den Versicherunggschutz dann gegen eine einmalige Zahlung verlängern.

Nicht nur Sie als Bauherr sind versichert, sondern auch alle am Bau beteiligten Bauunternehmer und Handwerker. Deshalb ist es üblich, diese Personengruppen an den Kosten für die Versicherungsbeiträge zu beteiligen. Durch die gemeinsame Absicherung werden Rechtsstreitigkeiten vermieden, und die Bautätigkeiten können zügig fortgeführt werden. Die Bauleistungsversicherung greift im Falle von Schäden, die

  • durch höhere Gewalt und Elementarereignisse,
  • durch ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Regen, Überflutung, Sturm und Hagel,
  • durch Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern,
  • durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker,
  • durch mutwillige Zerstörung durch Dritte und Vandalismus oder
  • durch Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen (optional gegen Zusatzbeitrag) entstanden sind.

Wann die Bauleistungsversicherung nicht zahlt

Die Bauleistungsversicherung schützt Sie und Ihre Baustelle hingegen nicht vor:

  • Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion – hierzu ist eine sogenannte Feuerrohbauversicherung vonnöten, die im Anschluss an die Bauphase meist in eine dann benötigte Wohngebäudeversicherung übergeht.
  • Schäden durch für die entsprechende Jahreszeit übliches Wetter.
  • Diebstahl von nicht verbauten Teilen und losem Material auf der Baustelle.
  • Pfusch am Bau. Arbeitet der Bauunternehmer und dessen Angestellte nicht fachgerecht und entstehen deshalb Mängel, muss der Bauunternehmer oder dessen Haftpflichtversicherung dafür einstehen.

Bauleistungsversicherung schützt nicht vor Insolvenz

Sollte der Neubau nicht fertiggestellt werden können, weil das Bauunternehmen Insolvenz angemeldet hat, zahlt die Bauleistungsversicherung nicht. Es besteht lediglich Versicherungsschutz für Schäden am Grundstück, an den Baustoffen oder dem Gebäude. Eine Bauleistungsversicherung ist eine Sachversicherung. Wirtschaftliche Schäden sind nicht gedeckt. Die Versicherung springt also nicht für Folgekosten resultierend aus einer Insolvenz ein. 


Kosten einer Bauleistungsversicherung

Der Versicherungsbeitrag wird bei der Bauleistungsversicherung nur einmalig entrichtet, und zwar zu Beginn der Vertragslaufzeit. Dabei variiert die Beitragshöhe je nach Anbieter, gewählter Deckungssumme und Leistungsumfang. Wie eingehend erwähnt ist es durchaus üblich, die Bauunternehmen und Gewerke anteilig an dem Versicherungsbeitrag zu beteiligen, denn Versicherunggschutz besteht nicht nur für Sie als Bauherr, sondern auch für alle Leistungen von am Bau beteiligter Personen.

Die Kosten der Bauleistungsversicherung

Die günstigsten Bauleistungsversicherungen gibt es ab 150 Euro, die teuersten Tarife schlagen mit bis zu 500 Euro zu Buche. Bei der Bauleistungsversicherung gilt wie bei fast allen Versicherungen, dass Mehrleistung einen höheren Versicherungsbeitrag mit sich zieht.

Die teureren Varianten schließen zusätzlich zum Basisschutz auch Schadensfälle wie Glasbruch oder Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertig gestellten Bauwerksteilen ein und bieten Zusatzservices wie die Hotelkostenübernahme bei schadenbedingter Bauverzögerung. Hier lohnt es sich, die Leistungsumfänge der einzelnen Anbieter genau zu vergleichen und daraufhin zu entscheiden, welches Paket das passende ist.


Welche Deckungssumme die richtige ist

Die Deckungssumme der Bauleistungsversicherung sollte den Gesamtkosten des Bauvorhabens entsprechen, also sämtliche Material-, Arbeits- und Nebenkosten umfassen. So stellen Sie sicher, dass im Schadensfall alle finanziellen Folgen durch die Versicherung aufgefangen werden.


Unterschied zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Sowohl die Bauherrenhaftpflicht als auch die Bauleistungsversicherug dienen zu Ihrem Schutz während der Bauphase. Während die Bauleistungsversicherung für Schäden am Bau aufkommt, sichert die Bauherrenhaftpflicht Sie vor Haftungsansprüchen Dritter ab, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen können.

Als Bauherr stehen Sie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gerade, die durch die Bautätigkeiten verursacht werden. Die Bauherrenhaftpflicht greift also beispielsweise, wenn ein Radfahrer auf dem Gehweg vor Ihrem Haus verunglückt, weil im Zuge Ihrer Bauarbeiten vergessen wurde, ein Grubenloch zuzuschütten.

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