KFW-Darlehen

21. Oktober 2022

Gliederung

  • Aufgaben und rechtliche Einordnung
  • Finanzierung von Mittelstand und Existenzgründern
  • Finanzierung für Bauen, Wohnen und Energiesparen
  • Förderprogramme der KfW
  • Finanzierung kommunaler Infrastruktur
  • Finanzierung von Aus- und Weiterbildung

Aufgaben und rechtliche Einordnung

Die Aufgabe der KfW besteht in der Realisierung von öffentlichen Aufträgen wie der Förderung von Mittelstand und Existenzgründern, der Gewährung von Investitionskrediten an kleine und mittlere Unternehmen sowie der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau, der Finanzierung von Energiespartechniken und der kommunalen Infrastruktur. Weitere Betätigungsfelder sind Bildungskredite sowie die Filmfinanzierung.

Die KfW gilt gemäß dem Kreditwesengesetz unabhängig von den Geschäften, die sie betreibt, nicht als Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes. Grund dafür ist, dass die KfW als nationale öffentlich-rechtliche Förderbank ein besonderes Geschäftsmodell und einen gesetzlichen staatlichen Auftrag verfolgt und daher grundsätzlich nicht mit anderen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten des privatrechtlichen, genossenschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Sektors zu vergleichen ist.


Finanzierung von Mittelstand und Existenzgründern

Die KfW fördert den deutschen Mittelstand sowie Existenzgründer mit klassischen Förderkrediten und sonstigen innovativen Finanzierungen (Beteiligungen, Nachrangkapital). Entstanden ist der Geschäftsbereich KfW Mittelstandsbank im Zuge der Fusion der DtA (Deutsche Ausgleichsbank) mit der KfW im Juli 2003. 


Finanzierung für Bauen, Wohnen und Energiesparen

Die KfW bietet im Bereich Bauen, Wohnen, Energiesparen ein breites Spektrum an Programmen, die zur Finanzierung von Investitionen in Wohnimmobilien dienen. Förderzwecke sind die Schaffung von Wohneigentum durch Wohneigentumsprogramme, die energetische Gebäudesanierung, das Modernisieren von Wohnraum, die Errichtung von sparsamen Neubauten, die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien sowie Photovoltaikanlagen.


Einige Förderprogramme der KfW sind:

  • Energieeffizient Bauen: Der Kauf oder Bau eines KfW-Energie-Effizienzhauses wird durch ein Darlehen mit attraktivem Zinssatz und Tilgungszuschuss gefördert.
  • Energieeffizient Sanieren: Eine verbesserte Wärmedämmung, sowie die Installation von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung wird bezuschusst.

Seit März 2013 fördert die KfW auch die Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden (z. B. solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpenheizungen).

Bestimmte Kredite, wie das Förderprogramm 167 zur energieeffizienten Sanierung von Heizungsanlagen, können auch als Ergänzung zu Zuschüssen des BAFA in Anspruch genommen werden.

Die von der KfW sowie der Deutschen Energie-Agentur definierten Kreditvergabekriterien KfW-Effizienzhaus in den Ausführungen KfW-Effizienzhaus 40, KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 85, KfW-Effizienzhaus 100 sowie KfW-Effizienzhaus 115 sind anerkannte Energiestandards für Gebäude.

Die von der KfW geförderten energetischen Sanierungen und energieeffizienten Neubauten haben laut eigenen Angaben im Jahr 2011 zu einer Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes um rund 540.000 Tonnen geführt.


Finanzierung kommunaler Infrastruktur

Die KfW unterstützt Kommunen sowie kommunale Unternehmen und Einrichtungen bei der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, zum Beispiel den Bau von Sporthallen, die Sanierung von Abwasserleitungen oder die Weiterentwicklung des Personennahverkehrs. Auch die KfW IPEX-Bank GmbH finanziert Infrastrukturprojekte im Inland, z. B. die Anschaffung von Straßen- oder U-Bahnen.


Finanzierung von Aus- und Weiterbildung

Die KfW finanziert in diesem Bereich die Aus- und Weiterbildung von Schülern, Studierenden und Fachkräften. Unter anderem bietet sie Studienkredite sowie Zuschüsse zur Meisterausbildung an.


Zusammenfassung

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